Bewilligungspraxis
Mit der kostendeckenden Einspeisevergütung und insbesondere mit der Neuregelung des Raumplanungsgesetzes, welches gelockerte Bedingungen für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe vorsieht, änderten sich in der Schweiz die Rahmenbedingungen für die Biogasproduktion (vgl. Bundesgesetz über die Raumplanung). In Zukunft ist mit einer Zunahme von Biogasanlagen (insbesondere in der Landwirtschaft) zu rechnen. Wenn es um die Bewilligung solcher Anlagen geht, gibt es noch unterschiedliche offene Fragen. Zentral ist die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes (RPG). Im Vordergrund des RPG steht für landwirtschaftliche Anlagen folgender Leitzsatz:
"Die ganze Anlage muss sich dem Landwirtschaftsbetrieb unterordnen und einen Beitrag dazu leisten, dass die erneuerbaren Energien effizient genutzt werden."
Darunter versteht man unter anderem
- Mindestens 51% des investierten Kapitals muss vom landwirtschaftlichen Betrieb stammen oder von diesem garantiert werden.
- Die installierte elektrische Leistung darf 300 kW nicht übersteigen.
- Mindestens 20% der jährlich anfallenden Abwärme muss extern verwertet werden (ausserhalb des landwirtschaftlichen Betriebs).
Die Bewilligungspraxis für landwirtschaftliche Biogasanlagen ist je nach Kanton unterschiedlich, wie es die Projektbeispiele zeigen.