Luzern vereinfacht Bewilligungsverfahren für landwirtschaftliche Biogasanlagen
Nach sechsjähriger Erfahrungsperiode veranlasste das Bau, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) die Bewilligungspraxis zu überprüfen und erste Erkenntnisse zu reflektieren. Die Anpassungen zielen darauf ab, Hürden abzubauen und den Anteil der erneuerbaren Energien im Kanton Luzern bis ins Jahr 2030 zu verdoppeln. Das Bewilligungsverfahren für landwirtschaftliche Biogasanlagen wird speziell gefördert. Liegen die Bewilligungsunterlagen vor, erfolgt der abschliessende Entscheid innert 40 Tagen.
Die Erfahrungen mit den bereits existierenden Biogasanlagen haben zudem gezeigt, dass die bisher zulässige Dimensionierung zu knapp angesetzt war. Die Limite wird von 10000 auf 15000 Tonnen pro Jahr für eine zonenkonforme Anlage ausserhalb der Bauzone erhöht.
Quelle: Anzeiger für das Michelsamt, 13. Mai 2010